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Leitlinien und Präambel

Restart Austria fördert Reise- und Bewegungsfreiheit 

Reisefreiheit gilt als Teil des Rechtes auf Freizügigkeit, das jedem Bürger eines Landes das Recht gibt, sein eigenes Land nach Belieben zu verlassen und wieder zurückkehren zu dürfen. Dies umfasst sowohl Urlaubsreisen als auch Geschäftsreisen bzw. (temporäre) Arbeitsmigration. Unter Reise- und Bewegungsfreiheit verstehen wir … 

Um dies zu ermöglichen kooperieren wir mit Partnern aus der Zivilgesellschaft, der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. 


Restart Austria vereint Menschen, Organisationen und Institutionen, die sich für Reise- und Bewegungsfreiheit einsetzen

Die Initiatoren, die sich bei Restart Austria engagieren, sehen die eigentlich „garantierte“ Reise- und Bewegungsfreiheit innerhalb (und außerhalb) der Europäischen Union durch Covid-19-Maßnahmen in Gefahr. Grundsätzlich vereint die Restart Austria Menschen, Organisationen und Institutionen, die sich für Reise- und Bewegungsfreiheit einsetzen, um gemeinsam nach datenschutzrechtlich, gesellschaftspolitisch und verfassungsrechtlich akzeptablen Lösungsansätzen zu suchen, welche geeignet sind, die gewohnte Reise- und Bewegungsfreiheit wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. 


Restart Austria entwickelt Lösungsansätze auf den Self-Sovereign-Identity-SSI-Grundprinzipien

„Im Modell der Self-Sovereign Identity können Personen und Institutionen ihre Identifikatoren dezentral erstellen und verwalten, ohne auf einen Drittanbieter angewiesen zu sein. Im Gegensatz zu bestehenden Lösungen, die aus der Perspektive einer Organisation strukturiert sind, die einen Identifikator vergibt, sind selbstsouveräne Identitäten strukturell so konzipiert, dass sie aus der Perspektive der Person oder Institution funktionieren, die das Subjekt eines bestimmten Identifikators ist.“ 

(Auszug aus Blockchain Bundesverband-Positionspapier)


Restart Austria ist eine lernende und verantwortungsbewusste Organisation 

Wir streben eine verantwortungsvolle Organisationsstruktur mit klar geregelten Zuständigkeiten zwischen dem Vorstand, den weiteren, beim Verein aktiven Menschen und Organisationen, unabhängig ihrer Vereinsmitgliedschaft, und den Angestellten an. Ziel ist es, gemeinsam bestmögliche Rahmenbedingungen für die Erreichung von Reise- und Bewegungsfreiheit zu schaffen und dabei die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen nachhaltig einzusetzen.